Zollöffnung und -verschließung in der Abfertigungsstelle oder bei Export-Pack

Im internationalen Güterverkehr kann der Zoll eine Zollbeschau und somit eine körperliche Prüfung der Ware (Menge und Beschaffenheit der Ware) einfordern. Diese Zollbeschau dient zur Überprüfung der Zollanmeldung und erfolgt durch einen Zollbeamten des zuständigen Zollamtes. Stattfinden kann eine Zollbeschau im Zollamt, in der Abfertigungsstelle, im eigenen oder bei dem Verpackungsunternehmen.

Was tun, sollte der Spediteur beim Zollamt stehen und der Zoll fordert eine Zollbeschau ein? Entweder soll ein Container vor Ort geöffnet und wieder verplombt werden oder aber Kisten bzw. Verpackungen auf einem LKW vor Ort geöffnet und anschließend wieder für den Transport korrosionsgeschützt und sicher verschlossen werden.

Dies muss stets kurzfristig und ohne Zeitverlust erfolgen, um Transportverzögerungen im Versandablauf zu vermeiden und somit wichtige Lieferketten nicht zu gefährden.

Wir bieten unseren Kunden als Dienstleistung an, sie bei der Zollbeschau zu unterstützen und für sie die Verpackung zu öffnen und sicher für den Versand wieder zu verschließen.

Sollte sich ein Zollamt wegen einer Zollbeschau mit Ihnen in Verbindung setzen, wir unterstützen Sie auch kurzfristig. Für weitergehende Informationen und Angebote Sprechen Sie uns an